AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Merivento GbR
Benediktinerweg 1
88316 Isny im Allgäu
Deutschland
E-Mail: info@merivento.com
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Niklas Reichard, Joschua Reichard

§1 Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Merivento GbR (nachfolgend „Merivento“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung und Bereitstellung von Personal für Veranstaltungen, Konzerte, Festivals, Promotionen, Messen und vergleichbare Einsätze.

1.2
Das Angebot von Merivento richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine individuelle Vereinbarung und schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande. Die Nutzung dieser Website stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.

§2 Leistungsbeschreibung

2.1
Merivento vermittelt und stellt Personal für zeitlich begrenzte Einsätze bereit, insbesondere für Verkaufs-, Hostessen-, Promotion- oder organisatorische Tätigkeiten auf Veranstaltungen, Konzerten, Festivals oder Messen.

2.2
Art, Umfang, Einsatzdauer und konkrete Anforderungen an das Personal werden für jeden Einsatz individuell vereinbart. Merivento schuldet keine bestimmte Arbeitsleistung oder ein bestimmtes Ergebnis, sondern ausschließlich die sorgfältige Auswahl und Bereitstellung von geeignetem Personal.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist Merivento keine Umsatzsteuer aus. Alle Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer.

3.2
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3.3
Bei Neukunden, kurzfristigen Einsätzen oder hohen Auftragsvolumina ist Merivento berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.

§4 Stornierungen

4.1
Eine kostenfreie Stornierung eines verbindlich bestätigten Personaleinsatzes ist bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Einsatzbeginn möglich.

4.2
Bei späterer Stornierung oder Nichtabnahme der vereinbarten Leistung behält sich Merivento das Recht vor, bis zu 100 % des vereinbarten Honorars zu berechnen, sofern kein gleichwertiger Ersatzauftrag zustande kommt.

§5 Haftung

5.1
Merivento haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

5.2
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Merivento nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

5.3
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

5.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,

oder im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.

5.5
Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten von Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen beauftragten Personen von Merivento.

§6 Verjährung

6.1
Vertragliche Ansprüche gegen Merivento verjähren 12 Monate nach Abnahme oder Beendigung des jeweiligen Einsatzes, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

6.2
Von der verkürzten Verjährung ausgenommen sind:

Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

Fälle von Vorsatz oder Arglist,

Ansprüche aus Produkthaftung

sowie Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

§7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Merivento, derzeit Isny im Allgäu.

§9 Schlussbestimmungen

9.1
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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